Die Augen zu verschließen, ist nicht der richtige Weg. Stattdessen ist es sinnvoll, verantwortungsvoll und nicht zuletzt beruhigend, frühzeitig über die eigene Sterblichkeit nachzudenken und Vorsorge zu treffen. Zwei Fragen stehen dabei im Mittelpunkt: Was wünsche ich mir? Und: Wer soll das bezahlen?
Bestattungsunternehmen raten aus gutem Grund zu einer Bestattungsvorsorge. Denn sie sorgt zu genau diesen beiden Fragestellungen für Klarheit. Neben den Verfügungen, wie Sarg, Urne oder Trauerfeier aussehen sollen, kann auch die Finanzierung dieser Posten frühzeitig geklärt werden. Dazu wird ein zuvor errechneter Betrag auf einem Treuhandkonto angelegt.
Dieses Treuhandkonto ist zukunftssicher, wie nun auch ein weiteres Gerichtsurteil belegt: Das Landgericht Düsseldorf (Az. 22 S 64/23 vom 22.08.2025) hat die Berufung eines Insolvenzverwalters zurückgewiesen. Die Richterinnen und Richter stellten klar, dass die im Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag vereinbarte Abtretung der Auszahlungs- und Abrechnungsansprüche an den Vertragsbestatter wirksam ist.
Die Abtretung bewirkte bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, dass das Treuhandguthaben nicht zur Insolvenzmasse gehört. Ein Auszahlungsanspruch des Insolvenzverwalters besteht daher nicht. Zugleich wurde die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
Das Resultat: Die Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit für Vorsorgekundinnen und -kunden ebenso wie für Bestattungsunternehmen. Auch wenn kein besonderer Pfändungsschutz nach §850b ZPO für Treuhandguthaben gilt, kann die vertragliche Gestaltung mit einer vorherigen Abtretung den Vorsorgezweck effektiv schützen.
Ein Besuch beim Bestattungsunternehmen lohnt sich also – denn zuverlässiger können Sie Ihre Familie weder von organisatorischen Fragen noch von finanziellen Sorgen entlasten!
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An einem warmen Sommertag hatte die Eintagsfliege um die Krone eines alten Baumes getanzt, gelebt, geschwebt und sich glücklich gefühlt. Als das kleine Geschöpf einen Augenblick lang in stiller Glückseligkeit auf einem Blatt ausruhte, sprach der Baum: „Arme Kleine! Nur einen Tag währt dein ganzes Leben. Wie kurz das ist. Wie traurig.“
„Traurig?“ erwiderte die Eintagsfliege, was meinst du damit? Alles ist so herrlich licht, so warm und schön – ich bin glücklich!“
„Aber nur einen Tag – und dann ist alles vorbei!“, sagte der Baum.
„Vorbei? Was ist vorbei? Bist du auch vorbei?“, wollte die Eintagsfliege wissen.
Der Baum erklärte: „Nein, ich lebe vielleicht Tausende von deinen Tagen und meine Tage sind ganze Jahreszeiten lang. Das ist so lang, dass du es gar nicht ausrechnen kannst!“
„Nein, denn ich verstehe dich nicht!“ sprach die Eintagsfliege. „Du lebst Tausende von meinen Tagen, aber ich habe Tausende von Augenblicken, in denen ich froh und glücklich sein kann. Hört denn alle Herrlichkeit dieser Welt auf, wenn du einmal stirbst?“
„Nein“, sagte der Baum, „die währt gewiss länger, unendlich viel länger, als ich denken kann.“
„Aber dann haben wir ja gleich viel“, erwiderte die Eintagsfliege, „es ist nur so, dass wir unterschiedlich rechnen.“
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Was zunächst romantisch klingt, ist in diesem Fall die Todesursache: ein gebrochenes Herz.
Sie sind durch dick und dünn gegangen, ein Leben lang. Werner und Karin galten als das „Vorzeigepaar“ in ihrem Freundeskreis. Seit über 50 Jahren verheiratet, wirkten sie immer noch wie frisch verliebt. Die beiden waren fröhlich und liebevoll miteinander – ein Herz und eine Seele. Als Karin im Alter von 78 Jahren schwer erkrankte, kümmerte Werner sich hingebungsvoll um sie. Schließlich zog er mit ins Hospiz, um an ihrer Seite bleiben zu können. Kurze Zeit später verstarb Karin. Der Schmerz war für Werner unerträglich. Nach nur einer Woche starb er selbst an Herzversagen, ohne jemals vorher Probleme mit dem Herzen gehabt zu haben.
„Broken Heart Syndrom“ nennen die Ärzte dieses Phänomen. Durch die extreme emotionale Belastung wird der Herzmuskel beschädigt. Die Symptome ähneln denen eines Herzinfarktes. Besonders bei älteren Menschen kann der Verlust der Partnerin oder des Partners so schmerzhaft sein, dass der oder die Hinterbliebene ihn nicht verkraftet. Als medizinische Diagnose ist das Syndrom noch relativ neu. Ärzte und Wissenschaftler erforschen die genauen Gründe und Behandlungsmöglichkeiten.
In der Literatur und Musik hingegen ist das Thema überhaupt nicht neu. In vielen klassischen Werken geht es um tragische Liebe und die Trennung durch höhere Gewalt, die erst durch den Tod der Liebenden wieder aufgehoben wird. Ein berühmtes Beispiel dafür ist die Sage von „Tristan und Isolde“. Wagner greift das Motiv des Liebestodes in seiner Oper auf – Tristan und Isolde ahnen ihr Schicksal: „So stürben wir, um ungetrennt, ewig einig ohne End‘, ohn‘ Erwachen, ohn‘ Erbangen, namenlos in Lieb‘ umfangen, ganz uns selbst gegeben, der Liebe nur zu leben!“ So stirbt Isolde aus reinem Liebesleid an der Seite des zuvor tödlich verwundeten Tristan.
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Shoppen geht inzwischen am einfachsten online. Viele Korrespondenzen finden per Mail oder Messenger statt. Und anstelle der Zeitung ist das Tablet die meistgenutzte Informationsquelle. Liegt es also nicht nahe, auch in Trauersituationen Online-Angebote in Anspruch zu nehmen?
Die Antwort: Ja – aber … Denn nicht in jedem Fall sind digitale Wege hilfreich oder angemessen. Oft genug bleiben persönliche, traditionelle Formen des Abschieds tröstlicher.
Zwar ist es hilfreich und komfortabel, die Sterbeurkunde online zu beantragen, und viele Bestattungsunternehmen bieten auch einen Überblick über ihr Angebot und ihre Produkte auf ihren Websites an. Aber bereits beim Trauerportal und der virtuellen Kerze, die für eine oder einen Verstorbenen entzündet werden kann, zeigen sich die ersten Grenzen. Wer eine Trauerfeier im Livestream verfolgt, wäre meist lieber persönlich anwesend.
Denn Abschied zu nehmen, ist verbindender, wenn er direkt am Grab erfolgen kann. Angehörige sind dankbar für Menschen, die Anteilnahme zeigen. Auch diejenigen, die als Gäste an einer Trauerfeier teilnehmen, fühlen sich einem geschätzten oder geliebten Menschen ein letztes Mal ganz nahe.
Dennoch sind digitale Angebote berechtigt und haben einen hohen Wert. Nicht jedem ist es möglich, persönlich an einer Trauerfeier teilzunehmen, sei es aufgrund räumlicher Entfernung oder aus körperlichen Gründen. Wer eine Trauerfeier plant, kann in jedem Fall auf die einfühlsame Unterstützung seines Bestattungsunternehmens bauen. Die Bestatterinnen und Bestatter finden den passenden Weg, um allen Angehörigen, Familienmitgliedern, Freunden, Kollegen und Nachbarn eine Teilnahme am Abschied zu ermöglichen – online oder offline.
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